Das Verwaltungsgericht Berlin hat der Klage eines Taxenunternehmers gegen ein Tempolimit teilweise stattgegeben. Die Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf einer innerstädtischen Straße in Berlin war unter Berufung auf Verkehrsunfallzahlen angeordnet worden. Das VG bemängelte, dass die anordnende Behörde nicht beachtet habe, dass sich fast alle Unfälle tagsüber ereignet hätten. Die Behörde hätte insofern an eine nach Tageszeiten differenzierende Regelung denken müssen (Urteil vom 24.11.2004, Az.: VG 11 A 717.04).
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