Der Ausgleich von Versorgungs- und Rentenansprüchen bei Scheidungen soll neu geregelt und damit gerechter werden. Statt des bisherigen Einmalausgleichs über die gesetzliche Rentenversicherung nach Saldierung aller Anrechte soll nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs künftig jeder Versorgungsanspruch, den ein Ehepartner während der Ehezeit erworben hat, im jeweiligen Versorgungssystem zwischen beiden Eheleuten geteilt werden (BT-Drucks. 16/10144). Anrechte aus berufsständischen Versorgungswerken, aus der Beamtenversorgung des Bundes und aus der betrieblichen und privaten Vorsorge werden in dieses System der internen Teilung einbezogen. Vor allem geschiedene Frauen würden profitieren, teilte der Bundestag am 27.08.2008 mit.
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