Verjährungsunterbrechende Wirkung der Vorschussklage

VonHagen Döhl

Verjährungsunterbrechende Wirkung der Vorschussklage

Die verjährungsunterbrechende Wirkung der Vorschussklage gegen den Werkunternehmer erfasst auch spätere Erhöhungen der Forderung, sofern sie denselben Mangel betreffen. Das gilt unabhängig davon, ob der Erhöhungsbetrag von vornherein in die Vorschussforderung hätte einbezogen werden können oder ob sich zwischenzeitliche Kostensteigerungen ergaben oder neue Erkenntnisse zu einem größeren Schadensumfang führen (Fortführung von BGH, Urt. v. 10.11.1988 – VII ZR 140/87, NJW-RR 1989, 208; BGHZ 66, 138, 141, 142; 149, 272, 274).
(BGH Urteil vom 1.2.2005, Az: X ZR 112/02)

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