Mit Beginn des neuen Jahres verliert die Staatsanwaltschaft Bautzen ihre Eigenständigkeit. Sie wird als Zweigstelle der Staatsanwaltschaft Görlitz weitergeführt.
Für die meisten Ermittlungsverfahren, die ihren Tatort in den Amtsgerichtsbezirken Bautzen, Hoyerswerda und Kamenz haben, bleibt die Zweigstelle zuständig.
Ebenfalls mit Jahresbeginn verliert das Landgericht Bautzen seine Eigenständigkeit. Die Kammern des ehemaligen Landgerichts Bautzen werden jedoch ab dem 1.Januar 2013 als Außenkammern des Landgerichts Görlitz weitergeführt.
Beides hatte der Sächsische Landtag im Januar dieses Jahres so beschlossen. Eine mehr als 100-jährige Geschichte der Staatsanwaltschaft Bautzen und des Landgerichtes gehen damit zu Ende, teilen die beiden Behörden mit.
Die Außenkammern Görlitz des Arbeitsgerichts Bautzen werden gleichfalls per 31. Dezember aufgelöst. Dennoch wird es zukünftig sogenannte Gerichtstage in Görlitz geben, betont die Behörde. Sämtlicher Schrift- und Telefonverkehr ist jedoch ab 1. Januar ausschließlich über das Arbeitsgericht Bautzen (Lessingstraße 7, 02625 Bautzen, Telefon: 03591 3610, Fax: 03591 361333) zu führen.
Das Arbeitsgericht Bautzen wird weiterhin an zwei Tagen pro Woche seine Rechtsantragstelle im Gebäude des Landgerichts Görlitz (Postplatz 18) wie folgt öffnen: dienstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15.30 Uhr.
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