Verkehrssicherungspflicht des Inhabers eines Kundenparkplatzes bei Schnee- und Eisglätte

VonHagen Döhl

Verkehrssicherungspflicht des Inhabers eines Kundenparkplatzes bei Schnee- und Eisglätte

Das OLG Koblenz hat entschieden, dass der Inhaber eines Kundenparkplatzes seinen öffentlichen Parkplatz nicht uneingeschränkt schnee- und eisfrei halten muss und nicht haftet für kleinere vereiste Flächen, die umgangen werden können.
(OLG Koblenz   21.12.2012  5 U 582/12)

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