Umlage von Kosten der Graffiti-Beseitigung und Ungezieferbekämpfung

VonHagen Döhl

Umlage von Kosten der Graffiti-Beseitigung und Ungezieferbekämpfung

Kosten der Graffiti-Beseitigung stellen in der Regel Hausreinigungskosten dar, die als Betriebskosten umlagefähig sind.
Kosten der Ungezieferbekämpfung sind als Betriebskosten vom Mieter zu tragen, wenn es sich um eine turnusmäßige, prophylaktische Maßnahme handelt.
(AG Berlin-Mitte 27.07.2007 11 C 35/07)

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