Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf den bisher umgangsberechtigten Elternteil

VonHagen Döhl

Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf den bisher umgangsberechtigten Elternteil

Das OLG Köln hat sogar dem Kindesvater das alleinige Sorgerecht für die minderjährigen Kinder übertragen, obwohl bisher die Kindesmutter allein für die Kinder sorgeberechtigt war, Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Kindesmutter als bisherige alleinige Inhaberin der elterlichen Sorge für die Kinder den Umgang der Kinder mit dem Kindesvater vereitelte. Weiter heißt es in der Entscheidung, dass bei der Kindesmutter die für eine gute Entwicklung der Kinder erforderliche Bindungstoleranz zumindest erheblich eingeschränkt ist, wenn nicht sogar gänzlich fehlt.

Die bisherige Weigerung der Kinder, den Umgang mit ihrem Vater wahrzunehmen, ist auf eine bewusste oder auch nur unbewusste Einflussnahme der Kindesmutter zurückzuführen, so dass die ablehnende Haltung der Kinder gegenüber dem Vater nicht der Erlebniswelt der Kinder zuzuordnen ist mit der Folge, dass der Kindeswille hier nicht der entscheidende Maßstab für die gerichtliche Entscheidung sein kann.

 

(vgl. OLG Köln, Beschluss vom 25.08.2017, II 25 UF 83/17)

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