Trennung eines Kindes von seinen Eltern durch Wegnahme des Kindes aus dem Elternhaus

VonHagen Döhl

Trennung eines Kindes von seinen Eltern durch Wegnahme des Kindes aus dem Elternhaus

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Trennung eines Kindes von seinen Eltern als stärkster Eingriff in ihr Elternrecht einer sehr strengen verfassungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt.

Diese Trennung ist nur dann zulässig, wenn das Kind nur mit dieser Maßnahme vor nachhaltigen Gefährdungen geschützt werden kann und diese Trennung darf nur unter strikter Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit erfolgen.

(vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.05.2014, 1 BvR 2882/13)

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