Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Autofahrer sein Mobiltelefon im Auto benutzen darf, wenn das Fahrzeug steht und der Motor infolge einer automatischen Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist.
(OLG Hamm 28.10.2014 1 RBs 1/14)
Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Autofahrer sein Mobiltelefon im Auto benutzen darf, wenn das Fahrzeug steht und der Motor infolge einer automatischen Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist.
(OLG Hamm 28.10.2014 1 RBs 1/14)
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