Telefaxschriftsätze stehen für das Original

VonHagen Döhl

Telefaxschriftsätze stehen für das Original

Ein per Telefax an das Gericht eingereichter Schriftsatz steht für das Original. Er muss nicht nachgereicht werden.
Bundesverfassungsgericht MDR 2000, 836; BGH NJW 1993, 3141)

Hinweis:
Es wird empfohlen, ein Rechtsmittel – jedenfalls wenn es fristwahrend per Telefax eingelegt wid – unverzüglich im Original nachzusenden.

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort