Ein per Telefax an das Gericht eingereichter Schriftsatz steht für das Original. Er muss nicht nachgereicht werden.
Bundesverfassungsgericht MDR 2000, 836; BGH NJW 1993, 3141)
Hinweis:
Es wird empfohlen, ein Rechtsmittel – jedenfalls wenn es fristwahrend per Telefax eingelegt wid – unverzüglich im Original nachzusenden.
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