Teilzeitbeschäftigung wird bei Überstunden nicht zur Vollzeitstelle

VonHagen Döhl

Teilzeitbeschäftigung wird bei Überstunden nicht zur Vollzeitstelle

Eine Teilzeitbeschäftigung wird nicht zu einer Vollzeitstelle, nur weil der Arbeitnehmer wiederholt Überstunden leisten musste. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am 08.05.2008 veröffentlichten Urteil. In diesem Fall könne nicht ohne Weiteres unterstellt werden, der Arbeitsvertrag sei einvernehmlich abgeändert und statt der
Teilzeit- eine Vollzeitbeschäftigung vereinbart worden (Urteil vom 14.11.2007; Az.: 7 Sa 523/07

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