Begehrt der Kläger die Räumung eines Grundstückes unter Entfernung aller Aufbauten, so erhöht sich der Streitwert der Räumungsklage um die Zuschnitts in den Abbruch Kosten.
(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.2007 – II 24 W 82/07)
Begehrt der Kläger die Räumung eines Grundstückes unter Entfernung aller Aufbauten, so erhöht sich der Streitwert der Räumungsklage um die Zuschnitts in den Abbruch Kosten.
(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.2007 – II 24 W 82/07)
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