Streitwert einer Klage auf Berechtigung zur Mietminderung

VonHagen Döhl

Streitwert einer Klage auf Berechtigung zur Mietminderung

Der Gebührenstreitwert der Klage auf Feststellung eines Mieters gegen den Vermieter, dass er wegen Mängeln der Mietsache zur Minderung berechtigt ist, richtet sich nach § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG nach dem 3,5-fachen Jahresbetrag der geltend gemachten Mietminderung.
(LG Berlin, Beschluss vom 29.06.2010 – 63 T 60/10)

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