Sind Eltern verpflichtet ihrem volljährigen Kind, das eine Ausbildung abgeschlossen hat, eine weitere Ausbildung zu finanzieren?

VonHagen Döhl

Sind Eltern verpflichtet ihrem volljährigen Kind, das eine Ausbildung abgeschlossen hat, eine weitere Ausbildung zu finanzieren?

Wenn Eltern ihrem Kind bereits eine angemessene Ausbildung finanziert haben, die den Begabungen und Neigungen des Kindes entspricht, dann sind sie nicht verpflichtet ihrem Kind – auch wenn sie selbst in guten wirtschaftlichen Verhältnissen leben – eine weitere berufliche Ausbildung zu finanzieren, auch wenn das Kind nach Abschluss dieser Ausbildung keine Arbeitsstelle findet. Denn das Risiko, ob das Kind nach der Ausbildung eine Beschäftigung erhält, tragen grundsätzlich nicht die unterhaltspflichtigen Eltern (OLG Hamm, Beschluss vom 15.05.2018, Aktenzeichen 7 UF 18/18).
 

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