Schwarzgeldabrede: Handwerker erhält keine Vergütung!

VonHagen Döhl

Schwarzgeldabrede: Handwerker erhält keine Vergütung!

Ist vereinbart, dass Handwerkerleistungen zum Teil ohne Rechnung erbracht werden, damit der Umsatz den Steuerbehörden teilweise verheimlicht werden kann (Schwarzgeldabrede), ist der geschlossene Vertrag insgesamt nichtig und kann der Handwerker von dem Auftraggeber weder die vereinbarte Zahlung noch Aufwendungsersatz aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder die Erstattung des Wertes der von ihm bereits erbrachten handwerklichen Leistungen aus Leistungskondiktion verlangen, so das OLG Schleswig in seinem Urteil vom 16.08.2013.

OLG Schleswig, Urteil vom 16.08.2013 – 1 U 24/13

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