Schuldanerkenntnis nach Verkehrsunfall

VonHagen Döhl

Schuldanerkenntnis nach Verkehrsunfall

Im Verkehrsunfallprozess besitzt eine an der Unfallstelle abgegebene spontane Äußerung im Regelfall nicht die Rechtswirkungen eines konstitutiven oder deklaratorischen Schuldanerkenntnisses. Allerdings ist die Unfallschilderung eines Unfallbeteiligten im Rahmen der freien Beweiswürdigung als gewichtiges Indiz zu würdigen (§ 781 BGB).
(OLG Saarland, Urteil vom 01.03.2011 – 4 U 370/10 -110)

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