Das OLG Hamm hat entschieden, dass der grobe Verkehrsverstoß eines alkoholisierten Fußgängers die Betriebsgefahr des am Unfall beteiligten Lastzugs vollständig zurücktreten lassen kann.
(OLG Hamm 07.07.2015 9 U 34/14)
Das OLG Hamm hat entschieden, dass der grobe Verkehrsverstoß eines alkoholisierten Fußgängers die Betriebsgefahr des am Unfall beteiligten Lastzugs vollständig zurücktreten lassen kann.
(OLG Hamm 07.07.2015 9 U 34/14)
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