Dass AG München hat entschieden, dass ein Fahrer, der nach einem Unfall unerlaubt die Unfallstelle verlässt, der Haftpflichtversicherung jedenfalls teilweise den bereits regulierten Schaden ersetzen muss.
(AG München 12.6.2015 343 C 9528/14)
Dass AG München hat entschieden, dass ein Fahrer, der nach einem Unfall unerlaubt die Unfallstelle verlässt, der Haftpflichtversicherung jedenfalls teilweise den bereits regulierten Schaden ersetzen muss.
(AG München 12.6.2015 343 C 9528/14)
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