Der Vorstand der Sächsischen Rechtsanwaltskammer hat Rechtsanwalt Felix Döhl aufgrund der von ihm nachgewiesenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten die Zulassung als Fachanwalt für Arbeitsrecht erteilt.
Herzlichen Glückwunsch!
Damit verfügen alle unsere Rechtsanwälte über eine Fachanwaltschaft – eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass wir unseren Mandanten auch zukünftig unsere Dienstleistungen auf sehr hohem Niveau anbieten können.
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