Der Arbeitnehmer kann Vergütungsansprüche, die wegen
der Zahlung von Arbeitslosengeld auf die Bundesagentur
für Arbeit übergegangen sind, im Wege der gewillkürten
Prozessstandschaft für die Bundesagentur geltend ma-
chen.
BAG 23.09.2009 – 5 AZR 518/08
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