Pfändung des Anspruchs auf Auszahlung des genossenschaftlichen Auseinandersetzungsguthabens

VonHagen Döhl

Pfändung des Anspruchs auf Auszahlung des genossenschaftlichen Auseinandersetzungsguthabens

Die Pfändung und Überweisung des Anspruchs auf Auszahlung des genossenschaftlichen Auseinandersetzungsguthabens stellt nicht deshalb eine unzumutbare Härte im Sinne des § 765 a ZPO dar, weil sie mittelbar zum Verlust der genossenschaftlichen Wohnungsrechte des Schuldners geführt hat und die Möglichkeit besteht, dass er seine derzeitige Wohnung verliert.

ZPO § 765a, ZPO § 829, ZPO § 835 Abs. 1, GenG § 66 Abs. 1, GG Art. 2 Abs. 2, GG Art. 14, GG Art. 19 Abs. 4, GG Art. 103 Abs. 1, SGB I § 54 Abs. 2

(BGH Beschluss 01.10.2009, VII ZB 41/08)

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