OVG Koblenz: In Polen erteilte Fahrerlaubnis ist in Deutschland anzuerkennen

VonHagen Döhl

OVG Koblenz: In Polen erteilte Fahrerlaubnis ist in Deutschland anzuerkennen

Eine von einem Deutschen in Polen erworbene Fahrerlaubnis ist von den deutschen Behörden anzuerkennen, auch wenn der Fahrerlaubnisinhaber in Polen nur einen Scheinwohnsitz hatte. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz mit Urteil vom 31.10.2008 entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung zum «Führerscheintourismus» geändert. Aufgrund der jüngeren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs habe man hieran nicht mehr festhalten können, teilte das Gericht am 03.12.2008 mit (Az.: 10 A 10851/08.OVG).

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