OLG Saarbrücken: Rechtsschutzversicherung muss schon bei drohendem Konflikt zahlen

VonHagen Döhl

OLG Saarbrücken: Rechtsschutzversicherung muss schon bei drohendem Konflikt zahlen

Eine Rechtsschutzversicherung muss die Anwaltskosten auch bei einer «nur» drohenden Kündigung tragen. Das berichtet die Zeitschrift «recht und schaden» unter Berufung auf ein Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts Saarbrücken. Denn der umfassende Rechtsschutz, den die Versicherungen ihren Kunden bieten müssten, erfasse auch sich konkret abzeichnende rechtliche Auseinandersetzungen (Az.: 5 U 719/05-107)

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