OLG Karlsruhe stärkt Rechte des Autokäufers bei Mängeln

VonHagen Döhl

OLG Karlsruhe stärkt Rechte des Autokäufers bei Mängeln

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 25.11.2008 einem Autokäufer Recht gegeben, der bei einem Autohändler eine Limousine gekauft hatte, bei der etwa ein Jahr und drei Monate nach Auslieferung ein nicht behebbarer Mangel aufgetreten war. Die Richter haben entschieden, dass der Händler das Vorhandensein eines zur gesetzlichen Nacherfüllung verpflichtenden, also eines anfänglichen Mangels, anerkannt habe, indem er vorbehaltlos mehrere kostenlose Mangelbeseitigungsversuche vorgenommen habe. Insofern müsse der Käufer die Anfänglichkeit des Mangels nicht beweisen (Az.: 8 U 34/08).

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