Nur der Weg zum Essen in Mittagspause unfallversichert

VonHagen Döhl

Nur der Weg zum Essen in Mittagspause unfallversichert

Das LSG Darmstadt hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer während der Pause nur dann gesetzlich unfallversichert ist, wenn er in der Pause mit der Motivation auf Nahrungsaufnahme unterwegs gewesen ist; wird dieser Weg wegen anderer privater Angelegenheiten unterbrochen, entfällt der Versicherungsschutz.
(Hessisches Landessozialgericht   24.03.2015  L 3 U 225/10)

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