Das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und des Umgangsrechts von Bezugspersonen des Kindes, zur Registrierung von Vorsorgeverfügungen und zur Einführung von Vordrucken für die Vergütung von Berufsbetreuern ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Das Gesetz soll die Rechtsposition leiblicher Väter stärken und die Anfechtung der Vaterschaft eines nach geltendem Abstammungsrecht legitimierenden Vaters durch den leiblichen Vater bei Fehlen einer sozialfamiliären Beziehung ermöglichen. Außerdem regelt das Gesetz Umgangsrechte für Verwandte 3. Grades. Durch das Vermittlungsverfahren wurde ein von der Bundesnotarkammer zu führendes automatisiertes Register über Vorsorgeverfügungen eingeführt.
(Bundesgesetzblatt I 2004,598)
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