Neue Fachanwaltschaften für Rechtsanwälte

VonHagen Döhl

Neue Fachanwaltschaften für Rechtsanwälte

Rechtsanwälte werden in Zukunft den Rechtsuchenden noch mehr als bisher geprüfte Qualität bieten können. Die Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat mit klaren Mehrheiten die Einrichtung von sechs neuen Fachanwaltschaften auf den Gebieten: Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht und Transport- und Speditionsrecht beschlossen. Damit stehen den Anwälten mit den bereits bestehenden acht Fachanwaltschaften (Arbeitsrecht, Familienrecht, Steuerrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, Sozialrecht, Insolvenzrecht und Versicherungsrecht) insgesamt 14 Fachqualifikationen zur Verfügung.

Auch für die neuen Fachanwaltschaften müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte besondere praktische und theoretische Kenntnisse nachweisen. Fachanwälte müssen sich jährlich auf diesen Rechtsgebieten fortbilden. Die Beschlüsse der Satzungsversammlung bedürfen noch der Zustimmung des Bundesjustizministeriums. Mit den ersten Fachanwälten auf den neuen Rechtsgebieten ist ab Mitte 2005 zu rechnen.

Für die Rechtssuchenden bieten die Fachanwaltschaften eine hervorragende Möglichkeit sich bei der Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt zu orientieren, kann er doch davon ausgehen, dass der Fachanwalt seine besondere Qualifikation und seine Fähigkeiten bereits nachgewiesen hat und sich laufend fortbildet.

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