Die Mindestlohnverordnung für das Dachdeckerhandwerk ist am 18.03.2010 im Bundesanzeiger verkündet worden; sie tritt am 19.03.2010 in Kraft.
Ab dem 19.03.2010 haben somit die rund 84.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Branche einen Anspruch auf einen Mindestlohn.
Der Mindestlohn beträgt künftig bundesweit 10,60 €. Mit Wirkung ab 01.01.2011 erhöht er sich auf 10,80 €. Die Mindestlohnverordnung läuft bis zum 31.12.2011.
Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk existieren bereits seit dem 01.10.1997.
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