Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten

VonHagen Döhl

Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten

Das LArbG Stuttgart hat entschieden, dass der Mindestlohn in der Pflegebranche auch für Bereitschaftszeiten gilt.
(Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg  4 Sa 48/12)
 

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort