Mietminderung wegen Flächenunterschreitung bei Hinweis auf fehlende Verbindlichkeit der angegebenen Wohnungsgröße

VonHagen Döhl

Mietminderung wegen Flächenunterschreitung bei Hinweis auf fehlende Verbindlichkeit der angegebenen Wohnungsgröße

Der BGH hat entschieden, dass eine Mietminderung wegen Abweichung der tatsächlichen von der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche um mehr als 10% nicht in Betracht kommt, wenn die Parteien deutlich bestimmt haben, dass die Angabe der Quadratmeterzahl nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes dient.
(BGH VIII ZR 306/09)

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