Kündigt ein Arbeitnehmer seine Stelle, weil ihn die Arbeitsbedingungen überfordern, so stellt dies einen wichtigen Grund für die Kündigung dar. Er erhält dann trotz seiner Kündigung sofort Arbeitslosengeld und nicht erst nach einer Sperrzeit von zwölf Wochen. Dies hat das Landessozialgericht Hessen im Fall eines Busfahrers entschieden, der seinen Job wegen für ihn unzumutbarer Arbeitsbedingungen gekündigt hatte (Urteil vom 18.06.2009, Az.: L 9 AL 129/08).
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