LG Coburg: Störende Fahrgeräusche bei Neuwagen der Luxusklasse rechtfertigen Rücktritt vom Kaufvertrag

VonHagen Döhl

LG Coburg: Störende Fahrgeräusche bei Neuwagen der Luxusklasse rechtfertigen Rücktritt vom Kaufvertrag

Ein bei einem Cabrio der Luxusklasse auch bei geschlossenem Verdeck auftretendes Pfeifgeräusch während der Fahrt berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Das Landgericht Coburg stufte das störende Fahrgeräusch, das durch die ausgefahrene Autoantenne verursacht wurde, in einem am 09.01.2009 veröffentlichten Fall als Mangel ein und verurteilte die Verkäuferin zur Rückerstattung des Kaufpreises in Höhe von rund 98.000 Euro

Die Käuferin hatte im Juni 2007 das neue Cabrio für diesen Preis erworben. Bis Ende August 2007 hatte sie es bereits drei Mal zur Verkäuferin gebracht und jeweils störende Windgeräusche moniert, die im Geschwindigkeitsbereich von 60 bis 130 km/h auftraten. Als diese nicht verschwanden, erklärte sie den Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Verkäuferin bestritt jedoch einen Mangel des Fahrzeugs und stellte sich auf den Standpunkt, der Pkw entspreche «dem Stand der Serie».

Damit kam die Verkäuferin nicht durch. Das LG ermittelte durch einen Sachverständigen eine bei Inbetriebnahme des Autoradios selbsttätig ausfahrende Stabantenne (die bei noch neueren Fahrzeugen dieses Typs nicht mehr verbaut wird) als Quelle für das pfeifende, surrende Geräusch. Mit Blick auf den Kaufpreis für das Luxusauto stufte das LG das störende Geräusch als mangelhaft ein. Da eine Umrüstung, die die Herstellerfirma seit Anfang 2008 anbietet, rund 3.700 Euro kosten würde, sah das Gericht angesichts dieser Summe das Rücktrittsverlangen der Klägerin als berechtigt an. Dabei sei es nicht darauf angekommen, ob die Nachbesserungskosten einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises erreichten.

LG Coburg, Urteil vom 18.11.2008 – 22 O 513/07

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