Lehrer – Mehrarbeitsvergütung

VonHagen Döhl

Lehrer – Mehrarbeitsvergütung

Die Arbeitszeit einer angestellten Lehrkraft umfasst nicht
nur den zu erteilenden Unterricht, sondern auch sonstige Arbeiten wie Unterrichtsvor- und -nachbereitung, Korrektur von Klassenarbeiten, Gespräche mit Eltern, Teilnahme an Konferenzen usw. Die älteren Lehrern gewährte Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung kürzt nicht die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitszeit.
Zu viel geleisteter Unterricht kann nur dann einen Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung begründen, wenn die Lehrkraft mit Unterricht und ihren sonstigen Arbeiten die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitszeit überschreitet.
BAG 20.01.2010 – 5 AZR 986/08

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