Lange Tilgungsfrist für Punkte im Fahrereignungsregister

VonHagen Döhl

Lange Tilgungsfrist für Punkte im Fahrereignungsregister

Bei groben Ordnungswidrigkeiten mit einem im Bußgeldkatalog vorgesehenen Fahrverbot beträgt die Tilgungsfrist für die Löschung im Fahrereignungsregister (früher Verkehrszentralregister Flensburg) gem. § 29 Abs. 1 Nr.2 , § 6 Abs. 1 Nr. 1 s), bb), aaa) StVG i.V.m Anlage 13 zu § 40 FeV  nicht nur 2 sondern 5 Jahre.
Da nur entscheidend ist, ob im Bußgeldkatalog ein Fahrverbot vorgesehen ist, ist es für die Tilgungsfrist nicht relevant, wenn das Gericht vom Fahrverbot absieht.

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Hagen Döhl administrator

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