Kürzung der Eigenheimzulage

VonHagen Döhl

Kürzung der Eigenheimzulage

Ab dem 1.1.2004 wird die Eigenheimzulage gekürzt – um 30 Prozent des bisherigen Fördervolumens. Für alle, die nach dem 31. Dezember 2003 Wohneigentum bauen oder erwerben, gelten folgende Regelungen:

· Neubauten und Bestandserwerb werden einheitlich geregelt. Ausbauten und Erweiterungen werden nicht mehr gefördert.
· Der Fördergrundbetrag beträgt 1.250 Euro im Jahr über einen Zeitraum von 8 Jahren. Für jedes Kind gibt es 800 Euro zusätzlich.
· Neben den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Gebäudes und des Grundstückes werden auch Aufwendungen für Modernisierungsmaßnahmen begünstigt, die innerhalb von zwei Jahren nach der Anschaffung durchgeführt werden.
· Die Einkommensgrenzen wird auf 70.000 Euro für Alleinstehende und 140.000 Euro für Verheiratete abgesenkt. Für jedes Kind erhöht sich diese Grenze um 30.000 Euro.

Quelle: PM Bundesregierung

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