Kündigungsschutz: Fristlose Kündigung innerhalb der 6-monatigen Wartezeit

VonHagen Döhl

Kündigungsschutz: Fristlose Kündigung innerhalb der 6-monatigen Wartezeit

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis innerhalb der 6-monatigen Wartefrist des § 1 Abs. 1 KschG außerordentlich, hat der Arbeitnehmer, der die Unwirksamkeit der Kündigung geltend machen will, gem. § 13 Abs. 1 Satz 2, § 4 Satz 1 KschG innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage zu erheben (Aufgaben von BAG, Urteil v. 17.8.1972 – 2 AZR 415/71, BAGE 24, 401).
(BAG, Urteil v. 28.6.2007 – 6 AZR 873/06)

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