Das LArbG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das Aufstellen ehrenrühriger Behauptungen über Vorgesetzte und Kollegen zu einer ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen kann.
(LArbG Berlin-Brandenburg 19 Sa 322/13)
Das LArbG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das Aufstellen ehrenrühriger Behauptungen über Vorgesetzte und Kollegen zu einer ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen kann.
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