Kündigung eines Darlehens des Verstorbenen durch Miterben

VonHagen Döhl

Kündigung eines Darlehens des Verstorbenen durch Miterben

Miterben können ein Darlehen, welches der Erblasser abschloss und das in ihren Nachlass fällt, mit einer Mehrheitsentscheidung der Erben kündigen, wenn die Kündigung als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung anzusehen ist.

Der BGH hat entschieden, dass der Wirksamkeit einer von zwei Erben erklärten Kündigung des Darlehensvertrages des Erblassers nicht entgegensteht, dass ein dritter Erbe an der Kündigung nicht mitgewirkt hat. Der BGH geht in seiner Entscheidung davon aus, dass die Mehrheit der Erben über die Kündigung entschieden hat und dass die Kündigung in diesem Fall als Maßnahme einer ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses anzusehen ist.

(BGH, Beschluss vom 03.12.2014, Aktenzeichen IV ZA 22/14)

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