Der Insolvenzverwalter kann die Mitgliedschaft des Schuldner in einer Wohnungsgenossenschaft kündigen. Das insolvenzrechtliche Kündigungsverbot für gemieteten Wohnraum ist auf diesen Fall nicht anwendbar.
(BGH, Urteil vom 19.3.2009 – IX ZR 58/08)
Der Insolvenzverwalter kann die Mitgliedschaft des Schuldner in einer Wohnungsgenossenschaft kündigen. Das insolvenzrechtliche Kündigungsverbot für gemieteten Wohnraum ist auf diesen Fall nicht anwendbar.
(BGH, Urteil vom 19.3.2009 – IX ZR 58/08)
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