Kostentragung in einem Vaterschaftsverfahren

VonHagen Döhl

Kostentragung in einem Vaterschaftsverfahren

Wenn der in einem gerichtlichen Vaterschaftsfeststellungsverfahren festgestellte Vater keine konkreten Anhaltspunkte für einen Mehrverkehr der Kindesmutter hatte, die Anlass für Zweifel an seiner Vaterschaft geboten hätten, kann es aus Billigkeitsgründen gerechtfertigt sein, ihm die gesamten Verfahrenskosten, einschließlich der Aufwendungen der Kindesmutter in diesem Verfahren aufzuerlegen.

(OLG Celle, Beschluss vom 12.05.2014 Aktenzeichen 15 UF 9/14)

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