Koalition verständigt sich auf neues Unterhaltsrecht

VonHagen Döhl

Koalition verständigt sich auf neues Unterhaltsrecht

Die Rechtspolitiker der Koalitionsfraktionen haben sich über die Reform des Unterhaltsrechts verständigt, ein entsprechender Vorschlag liegt nun dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zur Beschlussfassung vor. Das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts soll bereits zum 01.01.2008 in Kraft treten. Von dem neuen Unterhaltsrecht sollen in erster Linie die Kinder profitieren. Sie seien bei einer Trennung ihrer Eltern besonders schutzbedürftig, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am 05.11.2007. Deshalb sollen sie künftig beim Unterhalt an erster Stelle stehen.
Ist nicht genügend Geld vorhanden, sollen Kinder Vorrang vor allen anderen Unterhaltsberechtigten haben, erläuterte Zypries. Damit werde der Unterhalt minderjähriger Kinder sehr viel häufiger auch tatsächlich geleistet werden. Diese Regelung werde außerdem durch eine Übergangsregelung flankiert, die den Mindestunterhalt so festschreibe, dass er in keinem Fall sinken werde.
Bei der Dauer des Betreuungsunterhalts sollen Mütter und Väter, die ihr Kind betreuen, gleich behandelt werden – unabhängig davon, ob sie verheiratet waren oder nicht. Betreuungsunterhalt ist während der ersten drei Lebensjahre des Kindes zu zahlen. Eine Verlängerung ist möglich, wenn das der Billigkeit entspricht. Maßgeblich dafür sollen in erster Linie die Belange des Kindes sein. Zusätzlich soll die Möglichkeit geschaffen werden, den Betreuungsunterhalt aus Gründen der nachehelichen Solidarität zu verlängern. Damit werde das Vertrauen geschützt, das in einer Ehe aufgrund der Rollenverteilung und der Ausgestaltung der Kinderbetreuung entstanden ist.
Mit der Reform soll zudem die nacheheliche Eigenverantwortung gestärkt werden. Eine Lebensstandardgarantie soll es dann nicht mehr geben. Wo keine ehebedingten Nachteile fortwirken, soll der Unterhalt zeitlich und der Höhe nach begrenzt werden.
Das Gesetz zur Reform des Unterhaltsrechts wurde bereits im April 2006 durch das Bundeskabinett beschlossen und seit Juni 2006 im Deutschen Bundestag beraten. Die im Mai 2007 verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur gleichen zeitlichen Dauer des Betreuungsunterhalts für geschiedene und nicht verheiratete, betreuende Elternteile führte dazu, dass die Verabschiedung des Gesetzes verschoben werden musste. Die Regierungskoalition hat mit der nun erzielten Einigung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt.

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort