Koalition einigt sich auf neues Unterhaltsrecht

VonHagen Döhl

Koalition einigt sich auf neues Unterhaltsrecht

Nach tagelangem Streit hat sich die große Koalition am Abend des 22.03.2007 in einem Spitzengespräch auf ein neues Unterhaltsrecht geeinigt. Kinder werden danach in Zukunft den Vorrang vor Ehepartnern beziehungsweise Lebenspartnern haben. Geschiedene Ehepartner werden bei den Zahlungen weiter besser behandelt als unverheiratete Partner.

Geschiedene müssen schneller wieder arbeiten

Geschiedene werden nach dem neuen Recht auch gezwungen sein, sich schneller wieder um eine Arbeit zu bemühen, als dies nach bestehender Rechtslage der Fall ist. Im Ergebnis konnte sich die Union mit ihren Forderungen nach einer Nachbesserung des Gesetzentwurfs weitgehend durchsetzen. Nach dem bisherigen Entwurf, der vom Bundeskabinett im April 2006 bereits verabschiedet worden war, wären geschiedene Ehefrauen mit nicht verheirateten ehemaligen Partnern des Unterhalts-Schuldners gleichgestellt worden, wenn beide kleine Kinder erziehen. Die Union setzte nun eine Privilegierung der geschiedenen Ehefrauen beim so genannten Betreuungsunterhalt durch.

Dritter Rang für nicht verheiratete Frauen

Die geschiedenen Ehepartner kommen nach Angaben der Ministerin in den zweiten Rang, die nicht verheirateten Partner in den so genannten dritten Rang. Dies ist dann von Bedeutung, wenn das Geld des Unterhalts-Schuldners nicht reicht, um alle Unterhaltsansprüche zu befriedigen. Wenn Kinder nun künftig in den ersten Rang kommen, würde damit in vielen Fällen verhindert, dass sie auf Sozialhilfe angewiesen sind. Es bleibt damit dabei, dass nicht verheiratete Frauen im Unterhaltsrecht schlechter behandelt werden als geschiedene, auch wenn beide Kinder betreuen. Die nicht verheirateten Frauen werden auch schlechter gestellt als langjährige Ehepartner, die keine Kinder erziehen. Die Union hatte ihre Position immer damit begründet, dass auch im Unterhaltsrecht der besondere Wertgehalt der Ehe Ausdruck finden müsse.

Laut Zypries soll die Reform nun voraussichtlich schon in der Woche vom 26.03.2007 vom Bundestag verabschiedet werden. Das In-Kraft-Treten ist für den 01.07.2007 geplant. Die Reform betrifft alle Scheidungen, die danach ausgesprochen werden.

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort