Klausel einer Fluggesellschaft über Bezahlung des Flugpreises in voller Höhe bei Buchung unwirksam

VonHagen Döhl

Klausel einer Fluggesellschaft über Bezahlung des Flugpreises in voller Höhe bei Buchung unwirksam

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Bezahlung des Flugpreises in voller Höhe bei Buchung durch den Kunden vorgibt, ist unwirksam, wenn zu diesem Zeitpunkt die von dem Klauselverwender bei Vertragsschluss zu leistenden Aufwendungen unter Berücksichtigung ihrer Gewinnmarge nicht der geforderten Anzahlungsquote entspricht. Dem Kunden wird bei Vorauszahlung des gesamten Reisepreises bereits bis zu 11 Monate vor Reisebeginn das volle Vergütungsrisiko ohne Rücksicht darauf aufgebürdet, ob der Klauselverwender oder eine andere Fluggesellschaft zu dem vereinbarten Flugtermin noch fähig und bereit ist, die vertraglich geschuldete Flugbeförderungsleistung zu erbringen. Die Kunden des Klauselverwenders haben insbesondere das Risiko einer Insolvenz zu tragen.

Urteil des OLG Celle vom 18.12.2014, Az.: 13 U 19/14

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