Klageverzichtsvereinbarungen als Auflösungsverträge

VonHagen Döhl

Klageverzichtsvereinbarungen als Auflösungsverträge

Klageverzichtsvereinbarungen, die im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Ausspruch einer Kündigung getroffen werden, sind Auflösungsverträge im Sinne des § 623 BGB und bedürfen daher der Schriftform.
(BAG Urteil vom 19.04.2007 – 2 AZR 208/06)

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