Keine Sperrfrist nach Vergleich

VonHagen Döhl

Keine Sperrfrist nach Vergleich

Einem Arbeitnehmer kann es regelmäßig nicht zum Nachteil gereichen, wenn er gegen die Kündigung vorgeht und sodann im arbeitsgerichtlichen Verfahren die Klage zurücknimmt oder einen Vergleich schließt. Ein gerichtlicher Vergleich, der die Arbeitslosigkeit nicht zu einem früheren Zeitpunkt herbeiführt, löst daher grundsätzlich keine Sperrfrist aus.
(BAG, Urteil v. 17.10.2007 – B 11a AL 51/06)

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