Das ArbG Düsseldorf hat entschieden, dass den Arbeitgeber eine krankhafte Fettleibigkeit (Adipositas) seines Arbeitnehmers nicht zu dessen Kündigung berechtigt.
(ArbG Düsseldorf 17.12.2015 7 Ca 4616/15)
Das ArbG Düsseldorf hat entschieden, dass den Arbeitgeber eine krankhafte Fettleibigkeit (Adipositas) seines Arbeitnehmers nicht zu dessen Kündigung berechtigt.
(ArbG Düsseldorf 17.12.2015 7 Ca 4616/15)
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