Keine Herausgabe eines „Ehehundes“ zwei Jahre nach Trennung

VonHagen Döhl

Keine Herausgabe eines „Ehehundes“ zwei Jahre nach Trennung

Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass eine Ehefrau von ihrem Ex-Ehemann nicht den während der Ehe gemeinsam angeschafften Hund herausverlangen kann, wenn der Hund schon über zwei Jahre bei dem Mann gelebt und der Mann sich zur Hauptbezugsperson des Hundes entwickelt hat.
(OLG Oldenburg (Oldenburg) 11. Zivilsenat  11 WF 141/18)
 

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