Keine Geschwindigkeitsbegrenzung durch Verkehrsschild „Ende der Autobahnʺ

VonHagen Döhl

Keine Geschwindigkeitsbegrenzung durch Verkehrsschild „Ende der Autobahnʺ

Das OLG Hamm hat entschieden, dass das Verkehrsschild "Ende der Autobahn" lediglich anzeigt, dass die besonderen Regeln für die Autobahn nicht mehr gelten. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ergibt sich daraus dagegen nicht.

(OLG Hamm 6.01.2016   5 RBs 34/15)

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