Keine Fahrtenbuchauflage für gesamten Fuhrpark eines Handwerksbetriebes

VonHagen Döhl

Keine Fahrtenbuchauflage für gesamten Fuhrpark eines Handwerksbetriebes

Das VG Mainz hat entschieden, das eine Erstreckung der Fahrtenbuchauflage von einem Fahrzeug auf alle Fahrzeuge des Halters nur zulässig ist, wenn unaufklärbare Verkehrsverfehlungen auch mit den anderen Fahrzeugen zu befürchten sind.
(VG Mainz 3. Kammer  3 L 1482/15.MZ)

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