Zur Klärung der Frage, ob auch die zuvor von der Gewerkschaft CGZP abgeschlossenen Tarifverträge unwirksam sind (Vor-BAG-Entscheidung vom 14.12.2010, 1 ABR 19/10) erfolgt keine Aussetzung des Verfahrens bei einer Zahlungsklage wegen Gehaltsdifferenzen (hier Mai – Dezember 2009).
(Landesarbeitsgericht Halle – Beschluss vom 02.11.2011, 4 Ta 130/11)
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