Keine Aussetzung des Verfahrens zur Klärung der fehlenden Tariffähigkeit der CGZP

VonHagen Döhl

Keine Aussetzung des Verfahrens zur Klärung der fehlenden Tariffähigkeit der CGZP

Zur Klärung der Frage, ob auch die zuvor von der Gewerkschaft CGZP abgeschlossenen Tarifverträge unwirksam sind (Vor-BAG-Entscheidung vom 14.12.2010, 1 ABR 19/10) erfolgt keine Aussetzung des Verfahrens bei einer Zahlungsklage wegen Gehaltsdifferenzen (hier Mai – Dezember 2009).
(Landesarbeitsgericht Halle – Beschluss vom 02.11.2011, 4 Ta 130/11)

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